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MWST-Rechner

Mit dem MWST-Rechner berechnest du die Mehrwertsteuer für Deutschland, die Schweiz und Österreich. Wähle dein Land, gib den Betrag ein und entscheide, ob du den Nettobetrag aufschlagen oder die MwSt aus einem Bruttobetrag herausrechnen möchtest. Das Ergebnis zeigt dir Nettobetrag, Bruttobetrag und den genauen Steuerbetrag auf einen Blick.

MWST-Rechner Deutschland

Richtung

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer?

Der Normalsatz beträgt in Deutschland 19 %, in der Schweiz 8.1 % und in Österreich 20 %. Daneben gibt es in allen drei Ländern ermässigte Sätze für Grundbedarfsgüter wie Lebensmittel und Bücher: Deutschland 7 %, Schweiz 2.6 %, Österreich 10 %. Die Schweiz kennt zusätzlich einen Sondersatz von 3.8 % für Beherbergungsleistungen, Österreich einen Satz von 13 % für Beherbergung und Kulturveranstaltungen.

Wer einen konkreten Betrag umrechnen möchte, kann den MWST-Rechner oben verwenden: Einfach Land, Betrag und Richtung (Netto zu Brutto oder umgekehrt) wählen und das Ergebnis ablesen.

Mehrwertsteuer berechnen: Formel & Rechenbeispiele

Die Berechnung der Mehrwertsteuer basiert auf einfacher Prozentrechnung und folgt in allen drei DACH-Ländern denselben zwei Grundformeln: Aufschlagen und Herausrechnen. Der einzige Unterschied zwischen den Ländern ist der jeweils geltende Steuersatz.

MwSt aufschlagen (Netto zu Brutto)

Wer den Nettobetrag kennt und den Bruttobetrag (inkl. MwSt.) ermitteln möchte, verwendet folgende Formeln:

Formeln

Mehrwertsteuerbetrag = Nettobetrag × (Steuersatz / 100)

Bruttobetrag = Nettobetrag × (1 + Steuersatz / 100)

Der Steuersatz wird als Dezimalzahl eingesetzt: 19 % entspricht 0.19, 8.1 % entspricht 0.081, 20 % entspricht 0.20. Der Faktor (1 + Steuersatz / 100) fasst Nettobetrag und Steuerbetrag in einem einzigen Rechenschritt zusammen: Bei 19 % ist der Multiplikator 1.190, bei 8.1 % ist er 1.081, bei 20 % ist er 1.200.

Beispiel DE (19 %)

Nettobetrag: 200,00 EUR, Steuersatz: 19 %

1. Mehrwertsteuerbetrag = 200,00 EUR × 0.19 = 38,00 EUR

2. Bruttobetrag = 200,00 EUR × 1.190 = 238,00 EUR

Beispiel CH (8.1 %)

Nettobetrag: 150,00 CHF, Steuersatz: 8.1 %

1. Mehrwertsteuerbetrag = 150,00 CHF × 0.081 = 12,15 CHF

2. Bruttobetrag = 150,00 CHF × 1.081 = 162,15 CHF

Beispiel AT (10 %)

Nettobetrag: 80,00 EUR, ermässigter Steuersatz: 10 %

1. Mehrwertsteuerbetrag = 80,00 EUR × 0.10 = 8,00 EUR

2. Bruttobetrag = 80,00 EUR × 1.100 = 88,00 EUR

MwSt herausrechnen (Brutto zu Netto)

Wer nur den Bruttobetrag kennt und den enthaltenen Steuerbetrag ermitteln möchte, darf nicht einfach den Steuersatz vom Bruttobetrag abziehen. Das ist ein häufiger Rechenfehler. Die korrekte Formel lautet:

Formeln

Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ (1 + Steuersatz / 100)

Mehrwertsteuerbetrag = Bruttobetrag − Nettobetrag

Warum nicht einfach 19 % vom Brutto abziehen?
Bei einem Bruttobetrag von 119.00 EUR sind genau 19.00 EUR Steuer enthalten. Wer aber 19 % direkt vom Bruttobetrag abzieht, erhält 119.00 × 0.19 = 22.61 EUR – ein falsches Ergebnis. Der Steuersatz wird auf den Nettobetrag (= 100 %) angewendet, der Bruttobetrag stellt aber 119 % dar. Die korrekte Rückrechnung: 119.00 ÷ 1.190 = 100 EUR netto, Steuerbetrag = 19.00 EUR.

Beispiel DE (19 %)

Bruttobetrag: 595,00 EUR, Steuersatz: 19 %

1. Nettobetrag = 595,00 EUR / 1.190 = 500,00 EUR

2. Mehrwertsteuerbetrag = 595,00 EUR − 500,00 EUR = 95,00 EUR

Beispiel CH (8.1 %)

Bruttobetrag: 270,25 CHF, Steuersatz: 8.1 %

1. Nettobetrag = 270,25 CHF / 1.081 = 250,00 CHF

2. Mehrwertsteuerbetrag = 270,25 CHF − 250,00 CHF = 20,25 CHF

Beispiel AT (20 %)

Bruttobetrag: 480,00 EUR, Normalsatz: 20 %

1. Nettobetrag = 480,00 EUR / 1.200 = 400,00 EUR

2. Mehrwertsteuerbetrag = 480,00 EUR − 400,00 EUR = 80,00 EUR

Übersichtstabelle: Multiplikatoren nach Land und Satz

Land Steuersatz Multiplikator (Aufschlag) Divisor (Herausrechnen)
Deutschland 19.0 % 1.190 1.190
Deutschland 7.0 % 1.070 1.070
Schweiz 8.1 % 1.081 1.081
Schweiz 3.8 % 1.038 1.038
Schweiz 2.6 % 1.026 1.026
Österreich 20.0 % 1.200 1.200
Österreich 13.0 % 1.130 1.130
Österreich 10.0 % 1.100 1.100

Beim Aufschlagen wird der Nettobetrag mit dem Multiplikator multipliziert. Beim Herausrechnen wird der Bruttobetrag durch denselben Wert dividiert.

Was ist die Mehrwertsteuer? Definition & Unterschied zur Umsatzsteuer

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Verbrauchsteuer, die auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird nicht direkt vom Staat eingezogen, sondern von Unternehmen beim Verkauf aufgeschlagen, eingenommen und anschliessend an das Finanzamt weitergeleitet. Wirtschaftlich trägt die Last am Ende stets der Endverbraucher, da der aufgeschlagene Steuerbetrag im Kaufpreis enthalten ist.

Das Prinzip der Mehrwertsteuer ist es, nur den Mehrwert zu besteuern, der auf jeder Produktionsstufe entsteht. Ein Hersteller kauft Rohstoffe (zahlt dabei Vorsteuer), verarbeitet sie zu einem Produkt und verkauft dieses weiter (erhebt dabei Umsatzsteuer). Die Differenz zwischen eingenommener Steuer und bereits bezahlter Vorsteuer führt er an den Staat ab.

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer: Was ist der Unterschied?

Begriff Perspektive Erklärung
Umsatzsteuer (USt) Unternehmen / Gesetz Offizieller Begriff im deutschen und österreichischen Umsatzsteuergesetz. Was ein Unternehmen auf seine Verkäufe erhebt und ans Finanzamt abführt.
Mehrwertsteuer (MwSt) Verbraucher / Umgangssprache Umgangssprachlicher Begriff für dieselbe Steuer. Beschreibt den Aufschlag, den der Endverbraucher zahlt.
Vorsteuer Unternehmen / Einkauf Die MwSt, die ein Unternehmen selbst beim Einkauf bezahlt. Sie kann mit der geschuldeten Umsatzsteuer verrechnet werden.

In Deutschland und Österreich sind Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer rechtlich identisch. Der Begriff Umsatzsteuer ist die gesetzlich korrekte Bezeichnung; auf Rechnungen muss er verwendet werden. Im Alltag hat sich «Mehrwertsteuer» durchgesetzt.

In der Schweiz ist die Situation anders: Die MWST (in Grossbuchstaben) ist eine eigenständige Steuer, geregelt im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), und nicht im EU-Mehrwertsteuerrecht verankert. Der Begriff MWST ist in der Schweiz auch offiziell und gesetzlich korrekt.

Mehrwertsteuer in Deutschland, Österreich und der Schweiz im Vergleich

Merkmal Deutschland Schweiz Österreich
Offizieller Name Umsatzsteuer (USt) MWST Umsatzsteuer (USt)
Gesetzliche Grundlage UStG MWSTG UStG 1994
Normalsatz 19 % 8.1 % 20 %
Ermässigter Satz 7 % 2.6 % 10 %
Sondersatz 3.8 % (Beherbergung) 13 % (Beherbergung, Kultur)
Kleinunternehmergrenze 25'000 EUR Nettoumsatz 100'000 CHF 55'000 EUR Bruttoumsatz
EU-Mitglied Ja Nein Ja

Was bedeutet inkl., exkl. und zzgl. MwSt.?

inkl. MwSt.

Inklusive Mehrwertsteuer. Der angegebene Preis ist der Bruttopreis – die Mehrwertsteuer ist bereits enthalten. Im Privatkunden-Handel (B2C) ist dies Pflicht: Endpreise müssen stets inkl. MwSt. ausgewiesen werden.

exkl. / zzgl. MwSt.

Exklusive bzw. zuzüglich Mehrwertsteuer. Der angegebene Preis ist der Nettopreis – die Mehrwertsteuer wird noch zusätzlich aufgeschlagen. Typisch für Geschäftskundenangebote (B2B), da Unternehmen die MwSt als Vorsteuer abziehen können.

MwSt. ausweisbar

Der Verkäufer ist ein Gewerbetreibender und kann eine Rechnung mit separat ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmenskäufer ein Vorteil – sie können den Steuerbetrag als Vorsteuer zurückfordern. Für Privatkäufer keine steuerliche Auswirkung. Begriff taucht häufig bei Gebrauchtwagenangeboten auf.

MwSt. nicht ausweisbar

Der Verkäufer ist eine Privatperson oder ein Kleinunternehmen ohne MwSt-Pflicht. Es kann keine Rechnung mit ausgewiesener Steuer ausgestellt werden; ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich.

Internationale Bezeichnungen

Land / Region Bezeichnung
Deutschland, Österreich Umsatzsteuer (USt), umgangssprachlich MwSt
Schweiz MWST (Mehrwertsteuer)
EU allgemein VAT (Value Added Tax)
Frankreich TVA (Taxe sur la valeur ajoutée)
Italien IVA (Imposta sul valore aggiunto)
Grossbritannien VAT (Value Added Tax)

Mit einem Normalsatz von 19 % liegt Deutschland im EU-Vergleich im unteren Bereich. Die höchste Mehrwertsteuer der EU erhebt Ungarn mit 27 %, die niedrigste Luxemburg mit 17 %.

MwSt-Sätze im DACH-Vergleich: Deutschland, Schweiz & Österreich

Die Mehrwertsteuersätze unterscheiden sich in den drei DACH-Ländern erheblich. Während die Schweiz mit einem Normalsatz von 8.1 % zu den niedrigsten in Europa zählt, liegt Österreich mit 20 % leicht über dem deutschen Normalsatz von 19 %. Allen drei Ländern gemeinsam ist das Prinzip der ermässigten Sätze für Grundbedarfsgüter.

Übersichtstabelle: Aktuelle MwSt-Sätze DE / CH / AT

Satz Deutschland Schweiz Österreich
Normalsatz 19 % 8.1 % 20 %
Ermässigter Satz 7 % 2.6 % 10 %
Sondersatz 3.8 % (Beherbergung) 13 % (Beherbergung, Kultur)
Nullsatz 0 % (PV-Anlagen) 0 % (Exporte) 0 % (PV-Anlagen, Exporte)

Die Sätze werden regelmässig überprüft. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich an das zuständige Finanzamt oder die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).

Deutschland: MwSt-Sätze im Detail

Steuersatz Anwendungsbereich (Auswahl)
19 % (Normalsatz) Elektronik, Kleidung, Fahrzeuge, Möbel, Alkohol, Tabak, Dienstleistungen, Getränke in der Gastronomie
7 % (Ermässigt) Lebensmittel (Grundnahrungsmittel), Bücher und Zeitungen, ÖPNV-Tickets, Beherbergung (Hotel), Speisen in der Gastronomie, Schnittblumen
0 % (Nullsatz) Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden, Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen

Hinweis Gastronomie: Für Speisen in der Gastronomie gilt aktuell der ermässigte Satz von 7 %, unabhängig davon, ob sie vor Ort verzehrt, mitgenommen oder geliefert werden. Getränke unterliegen dem Normalsatz (19 %).

Schweiz: MWST-Sätze im Detail

Steuersatz Anwendungsbereich (Auswahl)
8.1 % (Normalsatz) Elektronik, Kleidung, Alkohol, Tabak, Fahrzeuge, Dienstleistungen, Restaurantbesuche (Sitzplatz)
3.8 % (Sondersatz Beherbergung) Hotelübernachtungen, Ferienwohnungen, Pensionen (inkl. Frühstück)
2.6 % (Reduzierter Satz) Lebensmittel (ohne Alkohol und Restaurationsleistungen), Medikamente, Bücher, Zeitungen, Wasser in Leitungen, Take-away-Speisen

Hinweis Take-away CH: Für mitgenommene Speisen (Take-away) gilt der reduzierte Satz von 2.6 %, da diese als Lebensmittellieferung und nicht als Restaurationsleistung gelten. Bestellungen mit Sitzplatz im Restaurant werden mit 8.1 % besteuert.

Österreich: USt-Sätze im Detail

Steuersatz Anwendungsbereich (Auswahl)
20 % (Normalsatz) Elektronik, Kleidung, Fahrzeuge, Alkohol, Kaffee und Tee, Softdrinks, Energie
13 % (Zweiter ermässigter Satz) Beherbergung (Hotels, Pensionen), Kulturveranstaltungen und Eintritte, Kunstwerke, lebende Tiere und Pflanzen, Brennholz, Ab-Hof-Weinverkauf
10 % (Erster ermässigter Satz) Die meisten Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen, ÖPNV-Tickets, Wohnraummiete, Speisen in der Gastronomie
4.9 % (ausgewählte Grundnahrungsmittel) Brot, Milch, Butter, Eier, heimisches Obst und Gemüse (ab 2. Halbjahr 2026)
0 % (Nullsatz) Photovoltaikanlagen, Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen; Damenhygieneartikel und Verhütungsmittel

Hinweis Grundnahrungsmittel AT: Für ausgewählte Grundnahrungsmittel gilt ab dem zweiten Halbjahr 2026 ein reduzierter Satz von 4.9 %. Betroffen sind unter anderem Brot, Milch, Butter, Eier sowie einige heimische Obst- und Gemüsesorten.

Mehrwertsteuer-Sätze nach Warengruppen (DE, CH, AT)

Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Mehrwertsteuersätze für häufig gesuchte Warengruppen und Dienstleistungen im Vergleich zwischen Deutschland, der Schweiz und Österreich. Besonders bei Lebensmitteln, Gastronomie und Beherbergung bestehen teils erhebliche Unterschiede.

Lebensmittel & Grundversorgung

Warengruppe DE CH AT
Lebensmittel (allgemein) 7 % 2.6 % 10 %
Milch & Milchprodukte 7 % 2.6 % 10 %
Trinkwasser (Leitungswasser) 7 % 2.6 % 10 %
Kaffee & Tee (als Bohne/Beutel) 7 % 2.6 % 20 %
Alkohol & Bier 19 % 8.1 % 20 %

Gastronomie & Beherbergung

Warengruppe DE CH AT
Restaurant / Café (Sitzplatz, Speisen) 7 % 8.1 % 10 %
Restaurant / Café (Getränke) 19 % 8.1 % 20 %
Take-away / To-go (Speisen) 7 % 2.6 % 10 %
Beherbergung / Hotel 7 % 3.8 % 13 %

Bücher, Kultur & Medien

Warengruppe DE CH AT
Bücher & Zeitschriften (gedruckt) 7 % 2.6 % 10 %
E-Books & digitale Bücher 7 % 2.6 % 10 %
Kino & Theater (Eintritte) 7 % 8.1 % 13 %
Musik-Downloads / Streaming 19 % 8.1 % 20 %

Energie & Wohnen

Warengruppe DE CH AT
Strom 19 % 8.1 % 20 %
Heizöl & Gas 19 % 8.1 % 20 %
Miete (Wohnraum) 0 % (befreit) 0 % (befreit) 0 % (befreit)
Photovoltaik-Anlagen 0 % 8.1 % 20 %

Verkehr & Transport

Warengruppe DE CH AT
ÖPNV / Bahn (Nah- & Fernverkehr) 7 % 8.1 % 10 %
Taxi / Uber 7 % 8.1 % 10 %
Flugtickets (Inlandsflüge) 19 % 8.1 % 13 %

Gesundheit & Pharma

Warengruppe DE CH AT
Medikamente (verschreibungspflichtig) 0 % 2.6 % 10 %
Medikamente (frei verkäuflich) 19 % 2.6 % 10 %
Arztleistungen & Heilbehandlungen 0 % (befreit) 0 % (befreit) 0 % (befreit)

Sonstiges

Warengruppe DE CH AT
Autos (Neuwagen) 19 % 8.1 % 20 %
Anlagegold & Silber 0 % (befreit) 0 % (befreit) 0 % (befreit)

Hinweis: Diese Tabelle gibt einen orientierenden Überblick. Die genaue Einordnung einer Ware oder Dienstleistung kann von den vereinfachten Kategorien abweichen. Für verbindliche Auskünfte wende dich an das zuständige Finanzamt, die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen zum MWST-Rechner

Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die Mehrwertsteuer in Deutschland, der Schweiz und Österreich.

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Verbrauchsteuer, die auf den Kauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Unternehmen schlagen sie auf ihren Verkaufspreis auf, kassieren sie vom Kunden und führen den Betrag an den Staat ab. Wirtschaftlich trägt die Last stets der Endverbraucher, da der Steuerbetrag im Kaufpreis enthalten ist. Der Name «Mehrwert» beschreibt das Prinzip: Auf jeder Produktionsstufe wird nur der neu geschaffene Wert besteuert, nicht der gesamte Umsatz.
In Deutschland und Österreich bezeichnen beide Begriffe dieselbe Steuer. «Umsatzsteuer» ist der gesetzlich korrekte Begriff, der auf Rechnungen verwendet werden muss. «Mehrwertsteuer» ist die im Alltag gebräuchliche Bezeichnung. In der Schweiz ist die MWST eine eigenständige Bundessteuer mit eigenem Gesetz (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) und nicht im EU-Mehrwertsteuerrecht verankert. Der Begriff MWST ist in der Schweiz offiziell und gesetzlich korrekt.
Um die MwSt aus einem Bruttobetrag herauszurechnen, teile den Bruttobetrag durch den Divisor (1 + Steuersatz). Bei 19 % also durch 1.190. Die Differenz zwischen Brutto- und Nettobetrag ergibt den Steuerbetrag. Wichtig: Nicht einfach 19 % vom Bruttobetrag abziehen, das führt zu einem falschen Ergebnis. Beispiel: 595.00 EUR brutto / 1.190 = 500.00 EUR netto; Steuerbetrag = 95.00 EUR.
In Deutschland gilt für die meisten Lebensmittel der ermässigte Satz von 7 %. In der Schweiz beträgt er 2.6 %, in Österreich 10 %. Alkoholische Getränke und Speisen im Restaurant gelten nicht als Lebensmittel und werden mit dem Normalsatz bzw. einem höheren Satz besteuert. In Österreich gilt ab dem zweiten Halbjahr 2026 zudem ein Sondersatz von 4.9 % für ausgewählte Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Butter und Eier.
Die aktuellen Normalsätze: Deutschland 19 %, Schweiz 8.1 %, Österreich 20 %. Daneben gibt es ermässigte Sätze für Grundbedarfsgüter: Deutschland 7 %, Schweiz 2.6 %, Österreich 10 %. Die Schweiz kennt zusätzlich einen Sondersatz von 3.8 % für Beherbergungsleistungen, Österreich einen Satz von 13 % für Beherbergung und Kulturveranstaltungen.
«Mehrwertsteuer ausweisbar» bedeutet, dass der Verkäufer ein Gewerbetreibender ist, der auf seiner Rechnung die enthaltene Umsatzsteuer separat ausweist. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmenskäufer ist das relevant, weil sie den ausgewiesenen Steuerbetrag als Vorsteuer mit ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen können. Für Privatkäufer hat der Hinweis keine steuerliche Auswirkung. Der Begriff taucht besonders häufig bei Gebrauchtwageninseraten auf.
In Deutschland gilt aktuell ein Normalsatz von 19 % und ein ermässigter Satz von 7 % für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Bücher, ÖPNV-Tickets und Hotelübernachtungen. Für Speisen in der Gastronomie gilt aktuell der ermässigte Satz von 7 %, für Getränke der Normalsatz von 19 %. Für Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden gilt ein Nullsatz von 0 %.
In Deutschland gilt für Speisen im Restaurant aktuell der ermässigte Satz von 7 %, für Getränke 19 %. In der Schweiz werden Speisen und Getränke am Sitzplatz mit dem Normalsatz von 8.1 % besteuert, Take-away-Speisen hingegen mit dem reduzierten Satz von 2.6 %. In Österreich gilt für Speisen und Getränke in der Gastronomie der ermässigte Satz von 10 %.
Für das Aufschlagen (Netto zu Brutto): Nettobetrag × (1 + Steuersatz). Bei 100 EUR und 19 % ergibt das 100 × 1.190 = 119.00 EUR. Der Steuerbetrag beträgt 19.00 EUR. Für das Herausrechnen (Brutto zu Netto): Bruttobetrag / (1 + Steuersatz). Bei 119.00 EUR und 19 % ergibt das 119.00 / 1.190 = 100 EUR. Der Steuerbetrag beträgt 19.00 EUR.
«Zzgl. MwSt.» steht für «zuzüglich Mehrwertsteuer». Der angegebene Preis ist ein Nettobetrag, auf den noch der gültige Steuersatz aufgeschlagen wird. Diese Angabe ist typisch für Geschäftskundenangebote (B2B), da Unternehmen die Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen können und daher mit Nettopreisen rechnen. Gegenüber Privatkunden muss in der Regel immer der Bruttopreis inkl. MwSt. angegeben werden.
«Inkl. MwSt.» steht für «inklusive Mehrwertsteuer». Der angegebene Preis ist der Bruttopreis, die Steuer ist bereits enthalten. Im Privatkunden-Handel ist die Angabe des Bruttopreises gesetzlich vorgeschrieben. Um den enthaltenen Steuerbetrag zu ermitteln, teilt man den Bruttobetrag durch den Divisor (z.B. 1.190 bei 19 %) und zieht den Nettobetrag ab.
In der Schweiz gilt aktuell ein Normalsatz von 8.1 % für die meisten Waren und Dienstleistungen. Für Lebensmittel, Bücher, Medikamente und weitere Grundbedarfsgüter gilt der reduzierte Satz von 2.6 %. Für Beherbergungsleistungen (Hotels, Pensionen) gilt ein Sondersatz von 3.8 %. Die Sätze wurden im Rahmen der AHV-Reform angehoben, um die Altersvorsorge zu finanzieren.
In Österreich gilt aktuell ein Normalsatz von 20 %. Der erste ermässigte Satz von 10 % gilt für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente, ÖPNV-Tickets und Wohnraummiete. Der zweite ermässigte Satz von 13 % gilt für Beherbergungsleistungen, Kulturveranstaltungen, Kunstwerke und lebende Tiere und Pflanzen. Für ausgewählte Grundnahrungsmittel gilt ab dem zweiten Halbjahr 2026 zudem ein Sondersatz von 4.9 %.

Geschichte der Mehrwertsteuer: Von Wilhelm von Siemens bis heute

Die Mehrwertsteuer gehört heute zu den wichtigsten Einnahmequellen moderner Staaten. Rund 175 der 193 UN-Mitglieder erheben sie in irgendeiner Form. Dass das Prinzip, nur den Mehrwert zu besteuern statt den gesamten Umsatz, überhaupt existiert, geht auf einen deutschen Industriellen zurück, der die grundlegende Idee schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte.

1918: Die Idee entsteht in Deutschland

Am Ende des Ersten Weltkriegs führte das Deutsche Reich 1918 die erste allgemeine Umsatzsteuer ein (ab 0,5 %). Diese frühe Steuer hatte jedoch einen Konstruktionsfehler: Sie wurde auf jeder Handelsstufe erneut auf den vollen Verkaufspreis erhoben, ohne Abzug der bereits gezahlten Steuer.

Georg Wilhelm von Siemens erkannte diesen Fehler und schlug 1918 eine Alternative vor: eine Steuer, die nur den neu geschaffenen Wert auf jeder Stufe besteuert. Das Konzept der «veredelnden Steuer» war geboren. Sein Bruder Carl Friedrich von Siemens veröffentlichte die Idee 1921 unter dem Titel «Veredelte Umsatzsteuer».

1954: Die erste moderne Mehrwertsteuer entsteht in Frankreich

Maurice Lauré, stellvertretender Direktor der französischen Steuerbehörde, entwickelte die erste praktikable Form der Mehrwertsteuer und führte sie am 10. April 1954 zunächst in der französischen Kolonie Elfenbeinküste ein. Nachdem das Experiment erfolgreich verlaufen war, führte Frankreich die Mehrwertsteuer 1958 auch im Inland ein.

1967 / 1968: Deutschland und die EWG harmonisieren die Umsatzsteuer

Am 1. Januar 1968 trat die Reform in Deutschland in Kraft: Wechsel von der kumulativen Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer zur Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug – der Mehrwertsteuer in ihrer heutigen Form. Der Normalsatz betrug bei Einführung 10 %, der ermässigte Satz 5 %. Bis heute wurde der Normalsatz mehrfach angehoben und liegt seit 2007 bei 19 %.

1995: Die Schweiz führt die MWST ein

Am 1. Januar 1995 trat das neue Mehrwertsteuergesetz in Kraft und ersetzte die bis dahin geltende Warenumsatzsteuer (WUSt) durch ein modernes Allphasensystem mit Vorsteuerabzug. Der anfängliche Normalsatz lag bei 6,2 %, wurde jedoch schrittweise angehoben.

Zeitstrahl: Wichtige Meilensteine

Jahr Ereignis
1918 Erste deutsche Umsatzsteuer (0,5 %, kumulativ); Georg Wilhelm von Siemens entwickelt das Konzept der «veredelnden Steuer»
1921 Carl Friedrich von Siemens veröffentlicht «Veredelte Umsatzsteuer»
1954 Maurice Lauré führt erste moderne Mehrwertsteuer in der franz. Kolonie Elfenbeinküste ein
1958 Frankreich führt die Mehrwertsteuer (TVA) im Inland ein
1968 Deutschland wechselt zur Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug (Normalsatz: 10 %)
1977 Erste EU-Richtlinie zur Vereinheitlichung des Mehrwertsteuersystems
1995 Schweiz ersetzt die Warenumsatzsteuer durch die MWST (Normalsatz: 6,2 %)
2007 Deutschland erhöht den Normalsatz auf 19 % (bis heute gültig)
2024 Schweiz hebt die MWST-Sätze im Rahmen der AHV-Reform an

Deutschland und Österreich als EU-Mitglieder folgen der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL), die Mindestsätze und harmonisierte Grundregeln vorschreibt. Die Schweiz hat ihr eigenes System, das zwar ähnlich funktioniert, aber vollständig ausserhalb des EU-Rechtsrahmens steht. Das erklärt unter anderem, warum die Schweizer Sätze deutlich niedriger sind: Die Schweiz ist nicht an die EU-Mindestvorgabe von 15 % für den Normalsatz gebunden.

  1. Bundesministerium der Finanzen (BMF): Umsatzsteuergesetz (UStG), § 12 Steuersätze. bundesfinanzministerium.de. Normalsatz 19 %, ermässigter Satz 7 % gemäss § 12 Abs. 1 und Abs. 2 UStG. Abgerufen Mai 2026.
  2. Bundesregierung Deutschland: Steueränderungsgesetz 2025. Entlastungen für Pendler und Gastronomie. bundesregierung.de, Januar 2026. Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % ab 1. Januar 2026. Bundesrat-Zustimmung 19. Dezember 2025. Sowie: IHK Darmstadt: Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie ab 2026. ihk.de. Abgerufen Mai 2026.
  3. Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz (UStG). gesetze-im-internet.de. Gesetzliche Bezeichnung «Umsatzsteuer» in § 1 ff. UStG. Abgerufen Mai 2026.
  4. Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): MWST-Sätze. estv.admin.ch. Normalsatz 8.1 %, Sondersatz 3.8 % (Beherbergung), reduzierter Satz 2.6 % seit 1. Januar 2024 aufgrund AHV-Reform (AHV 21). Abgerufen Mai 2026. Sowie: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): Neue MWST-Sätze ab 01.01.2024. bazg.admin.ch.
  5. Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): Mehrwertsteuergesetz (MWSTG). admin.ch. Mehrwertsteuerpflicht ab Jahresumsatz von 100'000 CHF. Abgerufen Mai 2026.
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  7. Europäische Kommission: VAT rates applied in the Member States of the European Union. ec.europa.eu. Vergleich der Mehrwertsteuersätze in der EU; Schweiz ausserhalb des EU-Systems. Stand 2026. Abgerufen Mai 2026.
  8. Wirtschaftskammer Österreich (WKO): «Österreich isst informiert»: Mehrwertsteuer auf Lebensmittel. wko.at, Februar 2026. Senkung auf 4.9 % für Grundnahrungsmittel ab 01.07.2026.
  9. Wikipedia: Mehrwertsteuer. de.wikipedia.org. Indirekte Steuer; Mehrwertsteuerprinzip mit Vorsteuerabzug. Abgerufen Mai 2026.
  10. eClear AG: Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer: Das ist der Unterschied. eclear.com, Juli 2024. EU-Vergleich Normalsätze (Ungarn 27 %, Luxemburg 17 %).
  11. Wikipedia: Mehrwertsteuer der Europäischen Union. de.wikipedia.org. Georg Wilhelm von Siemens 1918; Maurice Lauré 1954; EU-Harmonisierung. Abgerufen Mai 2026.
  12. Bundesministerium der Finanzen (BMF): 100 Jahre Umsatzsteuer in Deutschland. BMF-Monatsbericht Dezember 2019. Erste Umsatzsteuer August 1918; Reform 1. Januar 1968. Abgerufen Mai 2026.
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  15. Wikipedia: Mehrwertsteuer (Schweiz). de.wikipedia.org. Einführung MWST 1. Januar 1995, Ablösung Warenumsatzsteuer (WUSt). Abgerufen Mai 2026.